Impressum / Hausordnung + Vorlage Krankmeldung / Transparenzgesetz

HERAUSGEBER

Stadtverwaltung Zwickau

Oberbürgermeisterin

Postanschrift: PF 20 09 33, 08009 Zwickau

E-Mail: buerodesob@zwickau.de

Die Stadtverwaltung Zwickau ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.

RECHTSAUFSICHTSBEHÖRDE

Landratsamt Zwickau

UST.-IDNR.: DE141384058

SCHULAUFSICHTSBEHÖRDE

Landesamt für Schule und Bildung
Postanschrift: Postfach 13 34, 09072 Chemnitz
Telefon: +49 371 5366-103
E-Mail: poststelle@lasub.smk.sachsen.de


REDAKTION
Verantwortlicher im Sinne des MStV:
Gert-Fröbe-Schule Zwickau
Schulleiterin Petra Gritzo
Stellvertretende Schulleitung: Jörg Hempel
Uthmannstraße 25
08064 Zwickau

Email: froebe@schulen-zwickau.de

Tel.: 0375 / 780 717
Fax: 0375 / 2119278

TECHNISCHE BETREUUNG / GESTALTUNG & DESIGN:

Nick’s Café Webdesign
08412 Werdau / OT Königswalde
Hartmannsdorfer Str. 20
Tel. 03761 / 81 42 7
E-Mail: klaus.wallmann@nickscafe-webdesign.de

 

Hausordnung Beschluss 16.5.2024   Vorlage Krankmeldung    Unsere Pausen

Hausordnung Gert-Fröbe-Schule

Allgemeine Regelungen

  1. Der Zutritt zum Gebäude erfolgt über den Eingang „Jungen“. In kurzfristigen Angelegenheiten erfolgt Anmeldung über die Sprechanlage mit der „Klingel im Sekretariat“. Vorherige Terminabsprachen sind ansonsten erwünscht.
  2. An unserer Einrichtung gilt ein grundsätzliches Cannabis- und Rauchverbot (Ein- oder Mitbringen, Handel sowie Konsum).
  3. Die Fluchtwege sind über Leuchtzeichen und Fluchtpläne gekennzeichnet.

Regelungen und Pflichten der Eltern

Das An- und Abmelden vom Unterricht erfolgt bis 8.00 Uhr (telefonisch 0375 780717 oder per Email an: froebe@schulen-zwickau.de oder schriftlich im Sekretariat).

  • Eine schriftliche Entschuldigung (Eltern) oder die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist zwingend notwendig. (Siehe Schulbesuchsordnung).
  • Grundsätzlich ist der Aufenthalt im Schulgebäude den Schülern sowie dem Personal vorbehalten. Deshalb sind die Schüler vor dem Schultor zu verabschieden und zu erwarten.
  • Die Erziehungsberechtigten haben jede Änderung, die den Schüler betreffen (Adresse, Telefonnummer, etc.) unverzüglich zu melden.

Ein in die Schule mitgebrachtes Handy, Smartphone oder (Kinder-)Smartwatch darf sich im gesamten Schulgelände in folgendem Modus befinden: ausgeschaltet, Schulmodus oder Flugmodus, jedenfalls aber außerhalb des direkten Schülerzugriffs! Dies dient der Wahrung der Persönlichkeitsrechte (Datenschutz) aller anwesenden Personen. Generell und insbesondere sind sämtliche Endgeräte, insbesondere (Kinder-) Smartwatches mit Monitorfunktion unter Wahrung des Datenschutzes verboten!

Die Schule übernimmt zudem keinerlei Haftung (Verlust, Beschädigung) für diese Geräte.

 

Regelungen und Pflichten der Schüler:

  1. Wir kommen pünktlich zum Unterricht. Der Einlass in das Schulgebäude, am Vordereingang, erfolgt 07.15 Uhr. Beginnt der Unterricht später, erfolgt der Einlass zum Pausenklingeln. Auch das Verlassen der Schule erfolgt durch den Vordereingang. Überbekleidung, Schirme und Straßenschuhe werden in der Garderobe Die Straßenschuhe werden geordnet hingestellt. Die Gänge und Klassenräume dürfen nur in Hausschuhen, die Turnhalle in Sportschuhen mit heller Sohle betreten werden.
  2. Wir bringen alle Arbeitsmittel vollständig mit. Die für die Hausaufgaben benötigten Materialien packen wir nach Stundenende selbstständig ein. Ein Holen vergessener Unterrichtsmittel am Nachmittag ist nicht möglich.
  3. Im Unterricht bemühen wir uns um gute Leistungen und arbeiten fleißig mit.
  4. Die Pausen verbringen wir im Zimmer, bei schönem Wetter findet 10.10 Uhr die Bewegungspause auf dem Schulhof statt.
  5. Nach jeder Stunde säubert der Ordnungsdienst die Tafel.
  6. Nach der letzten Stunde stellen wir die Stühle hoch.
  7. Sowohl im Unterricht, als auch in den Pausen verhalten wir uns zu Mitschülern und Erwachsenen höflich und diszipliniert.
  8. Wir achten auf Ordnung und Sauberkeit:
    • im Klassenzimmer,
    • in der Turnhalle,
    • im Speiseraum,
    • in den Toiletten,
    • in der Umkleidekabine
    • und auf den Fluren.
  1. Wir schonen alle Einrichtungsgegenstände der Schule und gehen mit ausgeliehenen Lehrbüchern sowie Lernmitteln pfleglich um.
  2. Wer etwas mutwillig zerstört, muss den Schaden beseitigen bzw. die Reparatur bezahlen.(Stand: 16.05.2024 / Beschluss Schulkonferenz)


RECHTLICHES

Allgemeines

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Transparenzhinweis

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan-spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.