Eingeschränkte Schulpflicht bis 5.6.2020
NEU:
Die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter zu Hause lernen. Die Schulpflicht bleibt bestehen.
Bitte teilen Sie uns per Post oder Email (gs-f.schiller@t-online.de) mit,wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt.
Kinder, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen wollen, werden in ihrer Lernzeit von ihren Lehrern mit Aufgaben betreut.
20200516-Allgemeinverfuegung_vom_16_Mai_2020-Allgemeinverfuegung_vom_16052020