Eingeschränkte Schulpflicht bis 5.6.2020

NEU:

Die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter zu Hause lernen. Die Schulpflicht bleibt bestehen.

Bitte teilen Sie uns per Post oder Email (gs-f.schiller@t-online.de) mit,wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt.

Kinder, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen wollen, werden in ihrer Lernzeit von ihren Lehrern mit Aufgaben betreut.

Brief Minister 16.5.2020

20200516-Allgemeinverfuegung_vom_16_Mai_2020-Allgemeinverfuegung_vom_16052020