Die Schule geht weiter: Bis 22.12.21 eingeschränkter Regelbetrieb!

Liebe Eltern und Betreuer,

in der kommenden Woche setzen wir den Klassenleiterunterricht fort. Alle Grundschulen gehen bis spätestens 29.11.2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb über. Bis zum 29.11.21 werden seitens des Kultus und des Landesamtes für Schule und Bildung weitere Informationen zur Umsetzung erfolgen. Darüber halten wir Sie auf dem Laufenden.

Folgende Schulzeiten bleiben vorerst bis 26.11.21 bestehen:
Die Klasse 1 und 3 haben 07:30 Uhr bis 11:15 Uhr und
die Klasse 2 und 4 haben 08:25 Uhr bis 12:10 Uhr Unterricht.

Schulbesuchspflicht wird aufgehoben

Alle Schülerinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Ein etwaiges Ab-und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht. Die Kinder oder Jugendlichen verbringen dann die Lernzeit zu Hause. Einen Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, gibt es jedoch nicht. Das ist in der angespannten Situation von den Schulen nicht zu leisten.

Testpflicht bleibt bestehen

Für den Zutritt zum Schulgebäude müssen sich unsere Kinder dreimal wöchentlich auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 testen oder mit einem aktuellen Testnachweis belegen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Antigen-Selbsttests werden an den Schulen weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt.

Das Tragen von Masken

Für unsere Schulkinder besteht keine Maskenpflicht im Unterricht. Sie besteht jedoch weiterhin im kompletten Schulgebäude und vor der Schule beim Einlass, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

Eine Schulschließung ist möglich

Bei gehäuften lokalen Infektionsgeschehen kann das Kultusministerium schulscharfe Schutzmaßnahmen, wie zeitlich begrenzten Wechselunterricht oder temporäre Schulschließung anordnen. Sollte das Wechselmodell angeordnet werden, findet die zeitgleiche Präsenzbeschulung in den Unterrichtsräumen dann für höchstens die Hälfte der Schülerinnen und Schüler je Klasse statt.


Was bedeutet eigentlich eingeschränkter Regelbetrieb?

Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass grundsätzlich in festen Lerngruppen, also in festen Klassen unterrichtet wird. Im eingeschränkten Regelbetrieb wird grundsätzlich am Fächerkanon der Stundentafel festgehalten, das Unterrichten erfolgt in erster Linie durch den Klassenlehrer. Lehrplananpassungen werden hierzu berücksichtigt. In der Unterrichtung der Fächer werden die Möglichkeiten von fachübergreifen-,  fächerverbindenden oder projektorientierten Arbeiten und parallel geplante Förderangebote genutzt.

Quelle: https://www.bildung.sachsen.de/